Was ist eine Gefährdungsbeurteilung — und wer braucht sie?

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Das schreibt §5 ArbSchG vor — ohne Ausnahme, ohne Mindestgröße, ohne Branchenvorbehalt.

Was das in der Praxis bedeutet: Alle Risiken an jedem Arbeitsplatz müssen systematisch erfasst, bewertet und schriftlich dokumentiert werden. Die schriftliche Dokumentation ist nach §6 ArbSchG eigenständige Pflicht — mündliche Einschätzungen oder informelle Notizen zählen bei einer Prüfung nicht.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, das man erstellt und abheftet. Sie muss aktualisiert werden, wenn sich wesentliche Arbeitsbedingungen ändern … neue Maschinen, neue Tätigkeiten, ein Umbau. Oder nach einem Arbeitsunfall.

Die Verantwortung für Erstellung und Aktualisierung liegt beim Unternehmer. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie dabei — von der ersten Analyse bis zur abschlussfertigen Dokumentation.

PflichtRechtsgrundlageBei Verstoß
Gefährdungsbeurteilung erstellen§5 ArbSchGBußgeld
Schriftliche Dokumentation§6 ArbSchGBußgeld
Aktualisierung bei Änderungen§3 ArbSchGAuflage mit Frist
Unterweisungen der Beschäftigten§12 ArbSchGAuflage mit Frist

Was passiert bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft?

Die BGHM und andere Berufsgenossenschaften prüfen ob Arbeitsschutz im Betrieb tatsächlich gelebt wird — nicht nur ob er auf dem Papier existiert. Das passiert angekündigt oder unangekündigt, beides ist zulässig.

Der Ablauf ist in der Praxis fast immer gleich.

  1. Unterlagen werden gesichtet. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Bestellungen von Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten — alles wird auf Vollständigkeit geprüft.
  2. Begehung des Betriebs. Der Prüfer läuft durch die Arbeitsstätten. Was auf dem Papier steht und was tatsächlich passiert, fällt in diesem Moment auf.
  3. Befragung der Beschäftigten. Diskrepanzen zwischen Dokumentation und gelebter Praxis werden sichtbar — unabhängig davon, was die Geschäftsleitung sagt.

Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie erkennbar veraltet, folgt zunächst eine schriftliche Auflage mit Frist. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder. Wer beim nächsten Besuch wieder unvorbereitet ist, riskiert die persönliche Haftung der Geschäftsleitung — und in schweren Fällen kann die BGHM oder das Gewerbeaufsichtsamt NRW auch eine Betriebsschließung anordnen.

Ich bin bei der BGHM und der BGW akkreditiert und kenne die Prüfkriterien beider Träger aus der täglichen Praxis.

Welche Branchen werden besonders geprüft?

Die Pflicht gilt für alle Branchen ohne Ausnahme. Bestimmte Bereiche stehen stärker im Fokus, weil das Risikopotenzial höher ist.
BereichTypische RisikenPrüffrequenz
Kfz-Betriebe & WerkstättenHochvoltsysteme, Chemikalien, HebebühnenHoch
Produktion & FertigungMaschinen, Gefahrstoffe, LärmHoch
Pflege & GesundheitErgonomie, Infektionsschutz, SchichtarbeitHoch
Büro & VerwaltungBildschirmarbeit, psychische BelastungMittel
Handel & LogistikHeben und Tragen, Absturz, VerkehrswegeMittel
Alle BranchenPsychische Belastung, Stress, ArbeitsorganisationZunehmend geprüft

Einen Überblick über meine Leistungen: Arbeitssicherheit in Velbert

Warum viele Betriebe bei der Prüfung scheitern

Die meisten Probleme bei BG-Prüfungen entstehen nicht aus böser Absicht — sie entstehen aus Unkenntnis oder Aufschub. Diese Fehler begegnen mir am häufigsten.

FehlerKonsequenzWas ich tue
Gefährdungsbeurteilung fehlt komplettBußgeld, HaftungVollständige Erstellung
Unvollständig — Bereiche fehlenAuflage mit FristSystematische Analyse aller Arbeitsbereiche
Veraltet — nicht aktualisiertAuflage mit FristRegelmäßige Überprüfung und Anpassung
Mangelhafte DokumentationNachweis nicht möglichStrukturierte, behördenfeste Dokumentation
Psychische Belastung fehltZunehmend beanstandetEinbeziehung aller Belastungsarten

Was Unternehmer am häufigsten fragen

Gibt es besondere Anforderungen für Kfz-Werkstätten mit Elektrofahrzeugen?

Ja. Hochvoltsysteme in Elektro- und Hybridfahrzeugen stellen eigene Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Ich bin ausgebildeter Ausbilder für Hochvoltsysteme nach DGUV I 209-093 und kenne diese Anforderungen aus der täglichen Praxis.

Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?

Ja — ab einem Beschäftigten ist das gesetzliche Pflicht nach §6 ArbSchG. Mündliche Einschätzungen oder informelle Notizen zählen bei einer Prüfung nicht.

Kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?

Grundsätzlich ja. Angesichts der rechtlichen Anforderungen und der Haftungsfolgen bei Fehlern ist professionelle Unterstützung aber fast immer sinnvoller — besonders für Betriebe mit spezifischen Gefährdungen wie Hochvoltsystemen, Gefahrstoffen oder schweren Maschinen.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das hängt von Betriebsgröße, Branche und Betreuungsumfang ab. Das Erstgespräch ist unverbindlich. Was ich sagen kann: Die Beratungskosten liegen in der Praxis fast immer deutlich unter den Kosten eines Bußgeldbescheids — von einem unbetreuten Arbeitsunfall ganz zu schweigen.

Wie schnell können Sie reagieren, wenn eine Frist läuft?

Bei behördlichen Auflagen ist ein Erstgespräch in der Regel noch am selben oder folgenden Werktag möglich. Sie erreichen mich direkt unter 0152 275 08 661. Kein Callcenter, keine Warteschleife.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich wesentliche Arbeitsbedingungen ändern … neue Maschinen, neue Tätigkeiten, Umbauten oder nach einem Arbeitsunfall. Eine feste Jahresfrist gibt es nicht, aber eine erkennbar veraltete Beurteilung wird bei jeder Prüfung beanstandet.

Kann die Unterweisung bei uns im Betrieb stattfinden?

Ja — und das empfehle ich ausdrücklich. Unterweisungen in der gewohnten Arbeitsumgebung wirken nachweislich besser, und Ihre Beschäftigten sparen die Reisezeit. Ich führe Unterweisungen zu Brandschutz, Hochvoltsystemen und Sicherheitsbeauftragten direkt bei Ihnen vor Ort durch.

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Velbert

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