Was das in der Praxis bedeutet: Alle Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen systematisch erfasst, bewertet und schriftlich dokumentiert werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen abgeleitet, die das Arbeiten sicherer machen sollen. Dieser Vorgang wird regelmäßig wiederholt, weil sich die Einflussfaktoren am Arbeitsplatz ändern können. Die schriftliche Dokumentation ist nach § 6 ArbSchG eine eigenständige Pflicht — mündliche Einschätzungen oder informelle Notizen zählen bei einer Prüfung nicht.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, das man erstellt und abheftet. Sie muss aktualisiert werden, wenn sich wesentliche Arbeitsbedingungen ändern … neue Maschinen, neue Tätigkeiten, ein Umbau. Oder nach einem Arbeitsunfall.
Die Verantwortung für Erstellung und Aktualisierung liegt beim Unternehmer. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie dabei — von der ersten Analyse bis zur abschlussfertigen Dokumentation.